Recht, verständlich
Was die KI-Verordnung seit August 2026 für Unternehmen heißt
Seit dem 2. August 2026 gelten Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte. Was Unternehmen im Alltag wirklich beachten müssen, und was Panikmache ist.
Marlon Westerbarkei · 20. Oktober 2026 · 5 Minuten
Die europäische KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das erste Gesetz, das den Einsatz von KI umfassend regelt. Das meiste darin betrifft Hersteller von KI-Systemen und Hochrisiko-Anwendungen wie Bewerberauswahl oder Kreditvergabe. Für ein Unternehmen, das mit KI Beiträge, Angebote und Mails schreibt, sind zwei Punkte wichtig. Stand dieses Beitrags: Oktober 2026. Dieser Text ist eine Erklärung, keine Rechtsberatung.
1. Kennzeichnung von KI-Inhalten (Artikel 50)
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten. Vereinfacht:
- Bilder, Ton und Video, die mit KI erzeugt oder stark verändert wurden und echt wirken (Deepfakes), müssen als KI-erzeugt gekennzeichnet werden. Beispiel: Ein mit KI erzeugtes Foto Ihrer Werkshalle, das wie ein echtes Foto aussieht. Nicht betroffen: Ein Text, den die KI geschrieben hat und den Sie geprüft haben.
- Texte, die mit KI erzeugt und veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen gekennzeichnet werden. Ausnahme: Ein Mensch hat den Text geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung. Ein Beitrag über Ihr neues Produkt ist kein Thema von öffentlichem Interesse; eine Pressemitteilung zu einer politischen Frage schon eher.
- Chatbots, mit denen Kunden sprechen, müssen erkennbar machen, dass sie mit einer KI sprechen, es sei denn, das ist offensichtlich.
Für den Alltag heißt das: Texte lesen Sie vor dem Senden, dann sind sie Ihre Texte. KI-erzeugte Bilder und Videos, die echt wirken, bekommen einen Hinweis. Wir schreiben ihn direkt in die Bildunterschrift: „Bild mit KI erzeugt“. Das kostet nichts und schützt Vertrauen.
2. KI-Kompetenz (Artikel 4)
Wer KI im Unternehmen einsetzt, soll dafür sorgen, dass die Mitarbeiter, die damit arbeiten, ausreichend geschult sind. Das ist keine Prüfung und kein Zertifikat. Es reicht, wenn jeder im Team weiß: Was kann das Werkzeug, was darf hinein, was wird vor dem Senden geprüft. Eine Seite Regeln und eine Einweisung erfüllen das. Genau das liefern wir in jeder KI-Werkstatt mit.
Was nicht gilt
- Sie brauchen keinen KI-Beauftragten und keine Meldung an eine Behörde.
- Sie müssen nicht jede Mail kennzeichnen, bei der KI geholfen hat.
- Sie dürfen KI für Angebote, Texte, Fotos und Planung nutzen. Das Gesetz verbietet den Einsatz nicht, es regelt die Transparenz.
Und der Datenschutz?
Die KI-Verordnung ersetzt die Datenschutz-Grundverordnung nicht. Kundendaten gehören nur in Werkzeuge, mit denen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung haben, und bei denen Eingaben nicht zum Training genutzt werden. Bei den Geschäftsversionen der großen Anbieter ist das der Fall; bei kostenlosen Privatkonten oft nicht. Das ist der wichtigste Punkt, den wir in jedem Unternehmen zuerst klären.
Drei Regeln, die reichen
- Jeder Text wird von einem Menschen gelesen, bevor er rausgeht.
- KI-erzeugte Bilder und Videos, die echt wirken, werden gekennzeichnet.
- Kundendaten nur in Werkzeuge mit Vertrag; Privatkonten sind tabu.
Hinweis: Die EU-Kommission hat Ende 2025 Vereinfachungen vorgeschlagen (sogenannter Digital Omnibus). Ob und wann sich daraus Änderungen bei den Fristen ergeben, prüfen wir laufend und halten unsere Kunden auf dem Stand.